Versicherungswechsel- Nicht jede Änderung ist ratsam

Es gibt viele Gründe, sich mit einem Versicherungswechsel zu beschäftigen.

Meist sind es Preiserhöhungen, die einen wiederholt nerven, manchmal aber einfach auch Unzufriedenheit mit bisheriger Betreuung oder gar Kündigung wegen einer Schadensregulierung. Bei einem geplanten Wechsel gibt es einiges zu beachten, vor allem ist die Beschäftigung mit alternativen Angeboten zwingend angeraten. Das gelingt am besten über die Vergleichsportale im Internet. Dort gewinnt man unabhängig einen Überblick darüber, ob es bessere oder günstigere Angebote gibt. Manchmal ist man schon bei einem empfehlenswerten Versicherer, hat aber noch nicht die optimale Produktauswahl getroffen.

Gründe und Möglichkeiten für einen Versicherungswechsel

Ein Versicherungswechsel ist möglich nach einer ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder aber nach einer außerordentlichen Kündigung, die nur unter bestimmten Umständen möglich ist. Erhöht der Versicherer die Prämien ohne dabei die Leistungen zu verbessern, kann die Versicherung innerhalb eines Monats außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung wird frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung wirksam. Wird sie versäumt, tritt die Erhöhung in Kraft.

Eine außerordentliche Kündigung ist auch möglich im Schadensfall.

Weigert sich der Versicherer, den Schaden zu regulieren, ist die sofortige Trennung ratsam. Umgekehrt kann der Versicherer allerdings auch außerordentlich kündigen, sobald er den angezeigten Schaden reguliert hat. Darüber hinaus ist eine außerordentliche Kündigung denkbar bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung, beim Verkauf der Wohnung oder des Hauses oder bei deren Erwerb und auch beim Autokauf und -verkauf. Bei außerordentlichen Kündigungen sind keine Fristen relevant, die Schriftform allerdings sollte eingehalten werden. Daneben empfiehlt es sich, den Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer zu dokumentieren oder abzusichern.

Kündigungsfristen

Eine Kfz-Versicherung, Kasko und Haftpflicht, kann in der Regel zum Jahreswechsel fristgerecht gekündigt werden. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat, so dass die Kündigung spätestens am 30. November erfolgt sein muss. Der Versicherungsschutz erlischt dann mit Jahresende oder geht nahtlos an den neuen Versicherer über. Wurde keine Kündigung erklärt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Einige Versicherer bieten ihren Kunden auch unterjährige Verträge an, so dass ein anderer Stichtag für die Kündigung in Betracht kommt. Vertragsdauer und Kündigungsfrist findet man im Versicherungsschein. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist auch bei unterjährigen Verträgen einen Monat.

Auch ein Versicherungswechsel bei einer Sachversicherung ist unkompliziert.

Auf jedem Versicherungsschein ist der Ablauf der Versicherung terminlich verzeichnet, das muss nicht immer das Jahresende sein. Eine geplante Kündigung sollte spätestens drei Monate vorher erklärt werden und dem Versicherer auch zugehen. Wird auf eine Kündigung vor Ablauf dieser Frist verzichtet, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.

Worauf man achten sollte

Bei Sachversicherungen gibt es keine Altersrückstellungen für bereits länger laufende Verträge und auch keinen Treuebonus. Es entsteht also bei einem Wechsel kein Nachteil. Allerdings kann der geplante Wechsel scheitern, wenn der gewählte Neuversicherer eine Police ablehnt. Das geschieht häufig, soweit man mehrere Schadensfälle in der Vergangenheit hat regulieren lassen. Neuversicherer lassen sich in der Regel die Schäden der letzten fünf Jahre auflisten. Wer also da einiges an Versicherungssumme beansprucht hat, der muss mit einer Ablehnung rechnen. Dann besser auf einen Wechsel verzichten.

Generell ist es ratsam, nicht jeden Versicherungsfall regulieren zu lassen.

Auch wenn man treu und brav seine Beiträge über die Jahre entrichtet, so reagieren Versicherer bei der Häufung von Schäden meist mit Kündigung. Das ist rechtlich zulässig. Ein gekündigter Versicherungsnehmer hat es aber dann auch sehr schwer, wieder einen Versicherungsschutz zu erlangen. Die Gesellschaften geben sich untereinander sehr detailliert Auskunft über die Häufung von Schäden, Schadenssummen und über Regulierungsschwierigkeiten. Versicherungen sind vor allem dazu da, große und teure Schäden zu ersetzen.

Dafür sollte man sie auch nur beanspruchen.

Ein Versicherungswechsel bei Personenversicherungen, wie Lebens- und Rentenversicherungen, sollte möglichst vermieden oder erst nach längerer Versicherungszeit in Betracht gezogen werden. Die eingezahlten Beiträge der ersten Jahre werden auf Verwaltungskosten und Provisionen verwendet. Das hat zur Folge, dass der Wert des Vertrages lediglich langsam steigt und man erst gegen Ende der Vertragslaufzeit die optimale Rendite erhält. Ein Versicherungswechsel bringt in der ersten Zeit daher einen teilweisen Verlust der eingezahlten Beiträge mit sich. Textquelle: Ralph Kaste

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