Rentenbrief macht einfach traurig

Regelmäßig flattern sie ins Haus: die Informationsschreiben der Rentenversicherer.

Nicht jeder widmet diesen Papieren Aufmerksamkeit. So mancher hat sich das Interesse daran auch abgewöhnt. Verkünden doch die kläglichen Zahlen eine Aussicht, die vielfach einfach traurig stimmt. Zwar kündeten in letzter Zeit die Rentenerhöhungen von einer besseren Zukunft, doch treffen diese Wohltaten vor allem die derzeitigen Rentner. Nur wenige der zukünftigen Alten werden mit ihrer gesetzlichen Rente auch hinreichend und auskömmlich leben können. Nicht umsonst tummeln sich zunehmend Schlagworte wie Versorgungslücke und Privatvorsorge am Versicherungsmarkt.

Doch derlei Aufstockungen muss man sich auch erst einmal leisten können.

In vielen Ballungszentren kommen immer mehr Menschen schon zu Verdienstzeiten nur noch mit mehreren Jobs über die Runden. Ihre Rentenversicherungsbeiträge sind so gering wie ihr Verdienst. Zusatzversicherungen oft nicht machbar. Damit nimmt das Drama seinen Lauf. Kein Wunder, das die Post zur Renteninfo dann nur noch ein nerviger Stachel ist. Dabei kann manch einer trotzdem noch „gewinnen“. Man muss sich mit dem Thema der Versicherungszeiten lediglich mal eingehend auseinandersetzen. Trotz Wut, Zorn und Tränen.

Jeder Versicherte erhält ab dem 27. Lebensjahr von seinem Rentenversicherungsträger jährlich eine Information.

Die Renteninformation ist zwar lediglich ein informativer Service der Rentenversicherungsträger und auch nicht rechtsverbindlich, dennoch lohnt ein prüfender Blick auf die dort angegebenen Daten. Nicht selten sind Zeiträume unberücksichtigt geblieben, die eine spätere Rente in der Höhe durchaus merklich beeinflussen können. 

Die Renteninformation soll den Versicherten einen Überblick über die erworbenen Anwartschaften und die Höhe der künftig zu erwartenden Altersrente geben. Sie wird jährlich an die Versicherten versandt und beinhaltet eine Darstellung der bisher gezahlten Beiträge sowie die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für eine Rente wegen Alters als auch für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Darüber hinaus enthält die Renteninformation eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze.

Eine entsprechende Kontenklärung kann jederzeit formlos beantragt werden.

Dabei überprüft die Rentenversicherung das gesamte Versicherungskonto. Eine Lückenschließung ist regelmäßig für Zeiten der Schule, der Ausbildung oder der Kindererziehung mit entsprechenden Nachweisen notwendig, da diese Lebensabschnitte nicht automatisch ins Rentenkonto übertragen werden. Hier lassen sich oftmals noch wichtige Rentenpunkte hinzufügen, damit sich das Konto etwas mehr füllt.

Doch abschließend wird das Ganze wieder nüchtern:

Bei den in der Renteninformation genannten Beträgen handelt es sich immer um Bruttowerte. Von dem dort aufgeführten Rentenbetrag sind also noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen, ebenso die eventuell anfallenden Steuern.

Wem also beim Anblick der zukünftigen Altersbezüge vor der Zukunft graust, der hat in dieser Hinsicht einigen Handlungsbedarf. Nicht jeder wird sich schließlich damit anfreunden können, im Rentenalter weiter zu jobben. Wem allerdings gar nichts einfällt, um das Drama der niedrigen Rente abwenden zu können, der muss wohl in diesen sauren Apfel beißen oder sich musizierend in der Fußgängerzone ein paar Euro hinzuverdienen. So mancher ist dort sogar schon zum Star geworden und hatte die klägliche Rente gar nicht mehr im Sinn. Textquelle: Ralph Kaste

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