Die Schule als gefährlicher Ort
Diese gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei einem Schadensereignis alle Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren.
Schulen sind öffentliche Einrichtungen, ihr Besuch ist gesetzlich geregelt.
Damit inbegriffen sind auch die Situationen, wo Unfälle passieren und Menschen zu Schaden kommen. Hierzu gibt es für die Schülerinnen und Schüler in Berlin die Unfallkasse, wo jeder vom ersten Tag an gegen Schäden versichert ist. Die Kosten trägt das Land Berlin.
Diese gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei einem Schadensereignis alle Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Daher entfallen Zuzahlungen für Arznei oder Praxisgebühr. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Schäden werden auch Renten gezahlt.
Notwendig ist aber immer eine zügige Meldung bei der Unfallkasse Berlin.
Dass eine solche Institution vonnöten ist, beweisen die jährlich veröffentlichten Zahlen der Unfallkasse. So ereigneten sich an Berlins Schulen im Jahr 2015 rund 44.270 Unfälle, also 227 Unfälle pro Schultag. Unfallschwerpunkte sind hier vor allem die Grundschulen. Dort gab es immerhin 22.500 Schadensereignisse, die der Unfallkasse 2015 gemeldet wurden. Mit rund 40,4 Prozent der dort gemeldeten Unfälle ist die Pause absoluter Spitzenreiter, gefolgt von dem Sportunterricht mit 23 Prozent.
In den integrierten Sekundarschulen ereigneten sich 102 Unfälle pro tausend Schüler und in den Gymnasien waren es stattliche 89 pro tausend Schüler, was einer absoluten Zahl von 6.120 Unfällen entspricht. In den Privatschulen Berlins gab es 4.060 Unfälle und in den Förderschulen noch 1.270.
Soweit die offiziellen Zahlen zur Unfall- und Verletzungsgefahr an Berliner Schulen.
Nicht inbegriffen sind hier allerdings Schadensereignisse, denen kein Unfall sondern strafrechtlich relevante Handlungen zugrunde liegen. Da offizielle Zahlen hierbei lediglich die zur Anzeige gelangten Fälle berücksichtigen, muss man bei der Betrachtung des Problems etwas Vorsicht walten lassen. So wurden für das vergangene Jahr 2475 Vorfälle angezeigt, davon 587 schwere Gewalttaten. Die Dunkelziffer, vor allem zu psychischer Gewalt, ist unbekannt.
Ein zunehmend großes Problem wächst unter der Bezeichnung „Sexuelle Übergriffe“ an allen Schulen Deutschland heran.
Wissenschaftliche Erhebungen gehen inzwischen von 1 bis 2 Fällen pro Klasse aus, etwa 100.000 Fälle in Deutschland. Davon wurden im Jahr 2015 lediglich 12.500 Fälle zur Anzeige gebracht. Vielfach wird das Thema verdrängt und Betroffene sehen sich oft einer Mauer des Schweigens gegenüber. In Anbetracht der wachsenden Fallzahlen, ist die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ im vergangenen Jahr in Berlin gestartet worden. „Schulen stehen dabei nicht unter Generalverdacht, aber Schulen können gefährliche Orte sein“, betonte kürzlich der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung in einem Interview.
Dem müssen sich die Schulen zukünftig auch konsequent stellen.
Schließlich walten sie für die Tageszeit des Schulbesuchs nicht nur über das Wohl der Kinder und Jugendlichen, sondern ihnen ist für diese Zeit auch die Aufsichtspflicht von den Eltern übertragen. Dieser Verantwortung muss man dort täglich und vollumfassend Rechnung tragen. Das ist sicher nicht immer leicht, doch auch hierfür gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Textquelle: Ralph Kaste